FAQ

Wo liegen die Unterschiede zwischen Zivilrecht und Straftrecht?

Im Strafrecht geht es um die Bestrafung eines Täters. Das Strafrecht wurde für die Bestrafung von kriminellen Handlungen geschaffen.

Im Zivilrecht geht es um die monetäre Entschädigung des Betroffenen, also einen Geldbetrag als Ausgleich für den entstanden Schaden. Je nach Schwere der Tat(en) und Auswirkung können das sechsstellige Beträge sein. Etwa dann, wenn ein Betroffener, der nie in der Lage war seine Ausbildung abzuschließen und in einem Beruf Fuß zu fassen und sich eine Karriere aufzubauen auch – wenn er nie in der Lage war eine Familie zu gründen und aufzubauen.

Wie ist das mit der Verjährung?

Im Strafrecht kann man generell von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Erinnerung ausgehen, nicht schon ab der Tat. D.h. z.B. wenn die Tat etwa 1985 stattfand und die Erinnerung 2018 einsetzt ist die Tat im Jahr 2024 nicht verjährt, da erst 6 Jahre vergangen sind. 

Im Zivilrecht besteht diese 10-jahres Frist nicht. Hier können Ansprüche viel länger geltend gemacht werden.

Jeder Fall sollte von einem vertrauenswürdigen und unabhängigem Fachanwalt, der sich im Bereich sexuellen Missbrauch auskennt, individuell geprüft werden.

Warum ein spezieller Fachanwalt? Unsere Erfahrung zeigt, dass auch unter Juristen manchmal Halbwissen zu dem Thema vorhanden ist und so Betroffene Fehlinformationen erhalten haben und entmutigt wurden, obwohl noch gesetzliche Ansprüche bestehen.

Welche Möglichkeiten der finanziellen Entschädigung gibt es?
  • Im Strafrecht gibt es keine
  • Im Zivilrecht über eine Zivilklage. In der Regel ist das eine Einmalzahlung. Hier wurden in Deutschland Beträge bis zu €300.000 zugesprochen. Wobei das nicht die maximale Grenze darstellt.
  • Über die Berufsgenossenschaft, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Tat im Dienst der Organisation war in dem der Täter beschäftig war – etwa als Ministrant oder bei der Freiwilligen Feuerwehr oder ähnlichem. Hier zählt der Zeitpunkt zu dem die Tat der BG, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Kirche bekannt gemacht wurde. Je früher die Meldung, desto bessser, denn wenn sich der Anspruch bestätigt bezahlt die BA eine monatliche Rente vier Jahre rückwirkend und dann bis ans Lebensende.
  • UKA (Unabhängige Kommision für Anerkennungsleistungen) der Kirche. “Unabhängig” weil einem auch beim Erhalt von Zahlungen weiterhin der straf- und zivilrechtliche Rechtsweg offen steht. D.h. Bestrafung des Täter und höhere Zahlung, als von der UKA festgelegt. “Unabhängig” heißt jedoch nicht unabhängig von der Kirche, da die UKA von der Kirche geschaffen, finanziert und auch mit Personal ausgestattet ist. Wenn man diesen Weg gehen will, dann am besten zusammen mit einem Anwalt. Das kann entscheidend sein, ob es überhaupt eine Zahlung gibt und in welche Höhe.